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>Berufserkrankung 2108 Degenerative Veränderungen der Halswirbelsäule als Kausalitätskriterium in der Begutachtung bandscheibenbedingter Erkrankungen gemäß BeKV 2108
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Berufserkrankung 2108 Degenerative Veränderungen der Halswirbelsäule als Kausalitätskriterium in der Begutachtung bandscheibenbedingter Erkrankungen gemäß BeKV 2108
Mit der 2.Änderung der Berufserkrankungsverordnung (BeKV) vom 18.12.92 wurden die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule in das Erkrankungsregister der Berufserkrankungen neu aufgenommen.Es besteht die Möglichkeit,nach langjährig belastender Tätigkeit der Wirbelsäule degenerative Erkrankungen als Berufserkrankung anzuerkennen. In der Begutachtungspraxis wird der radiologische Befund des belasteten Wirbelsäulenabschnitts mit dem belastungsferner Regionen (HWS/BWS) verglichen.Dieses Verteilungsmuster wird als Basis für eine Kausalitätsbeziehung zwischen belastender Tätigkeit und Erkrankung des Achsenskeletts verwendet.
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