Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es erstmals ein konsistentes Regelwerk für die öffentlich-rechtlichen energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Das GEG bedeutet für den Einsatz der VRF/VRV-Technik wichtige Änderungen: Die Nutzung von Luft/Luft-Wärmepumpen zur Beheizung und Kühlung von Gewerbeimmobilien lässt sich nun wesentlich einfacher realisieren. Entscheidende Hürden, wie die Berechnung der Jahresarbeitszahl und der Einsatz von Wärmemengenzählern, sind weggefallen. Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) am 01. Januar 2009 wurde neben der primärenergetischen Mindestanforderung über die Energieeinsparverordnung auch der Einsatz von erneuerbaren Energien im Neubau zur anteiligen Deckung des Wärmeenergiebedarfs verpflichtend.
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