Der BTE empfiehlt der Branche nachdrücklich, im Rahmen der Order bei der Vereinbarung von Zahlungs- und Liefermodalitäten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft zugrunde zu legen. Denn die Einheitskonditionen stellen einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Industrie und Handel dar und minimieren den Verhandlungsaufwand bei der Auftragsvergabe.
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