Spätestens seit dem Pressestatement von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montagabend ist klar, Ende der Woche werden Verbraucher hierzulande Bekleidung und Schuhe nicht mehr stationär kaufen können. Ein Großteil der Einzelhändler muss, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen, seine Verkaufsräume vorläufig schließen - ausgenommen sind von dieser Regelung unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Baumärkte. Wie viele Einzelhandelsstandorte genau von dem Schließungserlass betroffen sind, lässt sich allerdings nur schwer beziffern. Durch Geschäftsaufgaben und -eröffnungen ändert sich diese Zahl auch stetig. Die letzten validen Daten stammen aus der Umsatzsteuererhebung von 2017 und finden sich unter anderem im Zahlenspiegel 2019 des Handelsverband Deutschland (HDE).
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