Die Bundesregierung möchte das Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen effizienter gestalten. Nun soll die dritte Stufe des Projekts „i-Kfz" angegangen werden. Damit wird eine internetbasierte Umschreibung, Wiederzulassung sowie die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges möglich. Um neue digitalisierte Prozesse umzusetzen, müssen die Zulassungsverordnung und eine Reihe anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angepasst werden. „Dass es bei der Online-An- und Abmeldung von Fahrzeugen vorangeht, ist sehr zu begrüßen. Allerdings kommen gewerbliche Fuhrparkbetreiber nach dem aktuellen Verordnungsentwurf nach wie vor nicht in den Genuss, weil Vertretungsregelungen online bislang nicht abgebildet werden können ", bedauert Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF). Da von den 3,44 Millionen Neuzulassungen 2017 rund 65 Prozent gewerbliche Fahrzeuge waren, macht der BVF ein mögliches Einsparungspotenzial von 42 Millionen Euro aus.
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