Der ursprüngliche Pioniergedanke von Rudolf Gelpke zur Schiff bar-machung des Rheins, bestätigt sich mit der mehr als 100-jährigen Entwicklung und Anpassung der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche zur Bildung des heutigen Regelwerkes für die Rheinschifffahrt führten. Das Rheinregime zeichnet sich für das schweizerische Revier von Rheinfelden, Strassen-brücke (Rhein-KM 149.10) bis Basel, Revierzentrale (Rhein-KM 170.00) durch ein Zusammenspiel unterschiedlicher Rechtsnormen verschiedener Normstufen aus (s. auch Grafik unten).
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