Grundsätzlich muss man bei Leistungstarifen zwischen einer anschlussleistungs-abhängigen Grundgebühr - beispielsweise wie in Italien - und der 15-Minuten-Spitze innerhalb eines Monats unterscheiden. Eine anschlussleistungsabhängige Grundgebühr wird dadurch begründet, dass die Netzkapazitäten vorgehalten werden müssen. Das ist in Teilen nachvollziehbar, wenn jemand eine über den herkömmlichen Gebrauch reichende Anschlussleistung benötigt. Im Bereich der Privathaushalte mittelt sich aber die bezogene Leistung schon innerhalb eines Strassenzuges meistens ein. Die 15-Minu-ten-Regel kam aufgrund der thermischen Belastung der Netze zustande und ist in der Industrie anzutreffen. Bei Privathaushalten ist sie nicht sinnvoll, denn dass alle Nachbarn in denselben 15 Minuten maximal Strom beziehen und damit das Stromversorgungsnetz überlasten, ist extrem unwahrscheinlich.
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