Es ist für die RAG eine besondere Verpflichtung, der Sicherheit, dem Gesund-heits- und dem Umweltschutz von Fremdfirmenmitarbeitern den gleichen Stellenwert einzuräumen wie dem der eigenen Beschäftigten. Auf dem Betriebsgelände der RAG werden ständig die unterschiedlichsten Arbeiten über wie unter Tage auch durch Fremdfirmenmitarbeiter erledigt. Hierbei kann es zu Gefährdungen von eigenen und fremden Mitarbeitern kommen, die durch geeignete Maßnahmen möglichst auszuschließen sind. Einige ausgewählte Maßnahmen werden im Folgenden dargestellt und erläutert.
展开▼