Die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz ist eine der Kernforderungen des dualen Arbeitsschutzrechts und damit eine Grundpflicht des Arbeitgebers. Ziel ist die Ausweisung des erforderlichen Schutzniveaus für die bewerteten Tätigkeiten durch konkrete betriebliche Gestaltungsmaßnahmen. Dabei können für stoffbezogene Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG bzw. § 6 GefStoffV auch rechnerische Betrachtungen in die Beurteilung eingebunden werden, welche die Ermittlung der Stofffreisetzung und -ausbreitung berücksichtigen. Diese Modelle müssen gem. GefStoffV dem Stand der Technik entsprechen. In der Disziplin des Brandschutzingenieurwesens kommen Modelle zum Einsatz, die sich auf die Stoffausbreitung in Räumen und Konzentrationsbedingungen von Brandrauch bei Brandereignissen in Gebäuden beziehen und entsprechend validiert sind.
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