Wer hat im Supermarkt nicht schon die Erfahrung gemacht, dass es wegen Mini-Buchstaben oft nicht möglich ist, die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln zu identifizieren. Meistens wird der geringe Platz auf der Verpackung dazu genutzt, die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen in zahlreichen Sprachen abzudrucken, um so einen möglichst großen Marktbereich abdecken zu können. Handelt es sich z.B. um wichtige Diät- oder Allergieinformationen, so bleibt dem Käufer häufig nichts anderes übrig, als das Produkt ins Regal zurück zu legen. Diese Möglichkeit ist dem Benutzer persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) aber nicht gegeben. Denn sie sind unabdingbar an Arbeitsplätzen, an denen festgestellte Si-cherheits- und Gesundheitsrisiken mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen nicht vollständig beseitigt werden können. Hier ist bei den vorschriftsmäßigen Benutzerinformationen ein zunehmender Trend zur Vielsprachigkeit zu beobachten, der mit immer kleineren, zum Teil überhaupt nicht mehr lesbaren Buchstaben umgesetzt wird. Die mit diesem Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen verbundenen erhöhten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken an Arbeitsplätzen verlangen nach einer eindeutigen und von der Marktaufsicht konsequent kontrollierten Spezifizierung der bisher nur sehr allgemein gehaltenen gesetzlichen Vorschrift.
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