Wenn Beschäftigte sich bei ihrer Arbeit sicher verhalten sollen, benötigen sie Informationen über die Gefährdungen, die an ihrem Arbeitsplatz auftreten können und wie sie sich davor schützen können. Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen bedeutet dies, dass sie wissen, womit sie umgehen und welche Gefährdungen von diesen Produkten ausgehen. Diesem Ziel soll die neue TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" dienen.
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