Im Rahmen von Via sicura hat das Parlament Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Strasseninfrastruktur verabschiedet. Eine entsprechende Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz (neu in Art. 6a SVG) tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Sie verpflichtet die Strasseneigentümer zur gebührenden Berücksichtigung der Verkehrssicherheitsaspekte bei Planung, Bau und Betrieb von Strassen. Das Strassennetz muss auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen hin analysiert und - wo nötig - angemessen saniert werden. Was bedeutet dies für die Infrastrukturverantwortlichen von Bund, Kantonen und Gemeinden? Welche Massnahmen drängen sich mittel- und langfristig auf?
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