Laut ZTV BEA-StB 09/13 sind Heißmischgüter das erste Mittel der Wahl, wenn es um die Beseitigung von Schadstellen geht. Mit der H RepA wurden erstmals weitere Mischgüter für diesen Einsatz kategorisiert und Anforderungen zu den Heißmischgütern modifiziert. Dabei erfolgt die Unterscheidung grundsätzlich nach der Zusammensetzung: Reparaturasphalte werden in drei verschiedene Produktarten unterteilt. Einkomponentige Mischgüter sind sofort verwendbar, also ein Fertigprodukt. Auch die zweikom-ponentigen Produkte sind sofort gebrauchsfertig, da oft nur Wasser zugegeben werden muss. Bei mehrkomponenti-gen Mischgütern müssen dies erst angemischt werden.
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