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【24h】

Fall der 'wirkungsgebundenen' einheitlichen Streitpartei im Außerstreitverfahren über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 Abs 5 WEG 2002

机译:对于非诉讼程序中争议的“单方面”争议一方,根据WEG 2002第32(5)节,通过不同的分配密钥

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摘要

Setzt der Außerstreitrichter rechtsgestaltend den Aufteilungsschlüssel für die Kosten eines Personenaufzugs auf Antrag eines Wohnungseigentümers abweichend vom Anteilsverhältnis fest, bindet sein Sachbeschluss gem § 32 Abs 5 WEG 2002 sämtliche zum Zeitpunkt der Rechtskraft verbücherten Wohnungseigentümer. Dies bewirkt einen Anwendungsfall der sog "wirkungsgebundenen" einheitlichen Streitpartei aller Gemeinschafter. Da es auf die tatsächliche Nutzung von Gemeinschaftsanlagen durch einen Wohnungseigentümer nicht ankommt, bildet ausschließlich deren objektive und nicht die subjektive Nutzungsmöglichkeit den Maßstab für den vom Außerstreitrichter festzusetzenden, von § 32 Abs 1 WEG 2002 abweichenden Aufteilungsschlüssel. Dessen Ermessensentscheidung setzt erhebliche Unterschiede in der objektiven Nutzungsmöglichkeit durch einen Wohnungseigentümer voraus.
机译:如果额外法官应房主的要求,以偏离比例的方式为乘客电梯的费用设定分配钥匙,则其实物决定对根据2002年《 WEG第32(5)节》在合法有效期内被预订的所有房主具有约束力。这为所有社区成员创建了一个所谓的“效果绑定”统一方。由于房主对社区设施的实际使用并不重要,因此只有其客观而非主观的使用选择才是无争议法官确定分配键的准绳,并且偏离了WEG第32(1)节。它的酌处权决定以公寓业主在客观用途方面存在很大差异为前提。

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