首页> 外文期刊>wohnrechtliche blätter: wobl >Anfechtung eines Umlaufbeschlusses nach § 24 Abs 6 und § 29 Abs 1 WEG 2002 bei 'Seitenwechsel' der Verfahrenspartei oder durch 'Beitritt' des AG als ASt?
【24h】

Anfechtung eines Umlaufbeschlusses nach § 24 Abs 6 und § 29 Abs 1 WEG 2002 bei 'Seitenwechsel' der Verfahrenspartei oder durch 'Beitritt' des AG als ASt?

机译:如果诉讼程序当事方“改变当事方”或通过以“ ASt”身份加入“ AG”,则根据WEG 2002第24条第6款和第29条第1款要求进行流通决定?

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

Im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren ist die Berichtigung der Parteienbezeichnung analog zu § 235 Abs 5 ZPO großzügig handzuhaben; aus dem Antragsinhalt muss sich nur zweifelsfrei ergeben, gegen wen sich der Antrag richtet. Da die Beschlussanfechtung nach § 24 Abs 6 WEG 2002 gegen "die übrigen Wohnungseigentümer" zu richten ist, sind AG sämtliche nicht antragstellenden Wohnungseigentümer. Ein Wohnungseigentümer kann einen Mehrheitsbeschluss auch dann anfechten, wenn er diesem zunächst zugestimmt hat und nunmehr behauptet, es sei ihm bei der Stimmabgabe ein Irrtum unterlaufen. Ein überstimmter Wohnungseigentümer (= AG) kann im Beschlussanfechtungsverfahren innerhalb der Anfechtungsfrist die "Seite wechseln", indem er dem Verfahren als ASt beitritt
机译:在住宅法规定的非诉讼程序中,应根据《商标保护条例》第235条第(5)款的规定对当事人的姓名更正进行大方处理;应用程序的内容必须仅明确标识应用程序针对的对象。由于根据2002年WEG第24条第6款提出的决议反对是针对“其他公寓所有者”的,因此AG均为非申请公寓所有者。如果房屋所有者最初批准该决定,但现在声称他在投票时出错,则也可以对多数决定提出异议。被否决的公寓所有者(= AG)可以在竞赛期间内通过以ASt身份加入决议竞赛程序中的“变更一方”

著录项

相似文献

  • 外文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号