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Datenzugriff im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung

机译:数据访问作为外部税收审计的一部分

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摘要

Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob die Klägerin verpflichtet ist, den Betriebsprüfern des Finanzamtes einen Lesezugriff auf ihr Dokumentenmanagementsystem einzuräumen, um dort digitalisierte Eingangsrechnungen einzusehen. Im Dokumentenmanagementsystem wird ein Großteil der Eingangsrechnungen abgespeichert. Das System ermöglicht unterschiedlichen Nutzern per Kennwort einen Zugriff, außerdem enthält es eine Suchfunktion. Das Gericht hat die behördliche Anordnung bestätigt (die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 9. Februar 2011 durch den Bundesfinanzhof abgelehnt). Die Anordnung zum Datenzugriff finde ihre Rechtsgrundlage in § 200 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO) und § 147 Abs. 6 Satz 1 AO. In Erfüllung der Mitwirkungspflicht bei der Feststellung steuerrechtlich relevanter Sachverhalte muss der Steuerpflichtige gemäß § 200 Abs. 1 Satz 2 AO insbesondere Auskünfte erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorlegen und die Finanzbehörden bei der Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 AO unterstützen. Nach dieser Norm wiederum kann die Finanzbehörde im Rahmen der Außenprüfung Einsicht in gespeicherte Daten nehmen und das Datenverarbeitungssystem des Steuerpflichtigen zur Prüfung der Unterlagen nutzen, wenn Unterlagen (im Sinne des § 147 Abs. 1 AO) mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind. Die Voraussetzungen dieser Vorschriften waren nach Ansicht des Finanzgerichts erfüllt. Die Klägerin erfülle mit dem Digitalisieren, Scannen und Speichern von Eingangsrechnungen den Tatbestand des „Erstellens von Unterlagen mittels eines Datenverarbeitungssystems". Dieser Begriff sei - im Hinblick auf die nötige Anpassung an den Stand der Technik-weit auszulegen. Das Datenzugriffsrecht des Finanzamtes erstrecke sich deshalb auf alle Unterlagen, die der Steuerpflichtige in digita-
机译:法律争议围绕着以下问题:申请人是否有义务让税务局的审计员对其文件管理系统具有读取权限,以便查看数字化的发票。大部分收到​​的发票都保存在单据管理系统中。该系统使不同的用户可以通过密码访问,并且还包括搜索功能。法院确认了官方命令(2011年2月9日,联邦金融法院驳回了针对未批准的上诉)。数据访问命令在《税法》(AO)第200(1)条第2句和第147(6)条第1 AO条中具有法律依据。在履行合作义务以决定涉税事宜时,纳税人必须特别提供信息,记录,账簿,商业文件和其他文件以供检查和检查,并按照第147条的规定(根据第200条第1款第2款AO的规定,向税务机关行使权力)支持第6 AO条。根据此标准,税务机关可以在外部审计中检查存储的数据,并使用纳税人的数据处理系统检查文件是否已使用数据处理系统创建了文件(第147条第(1)款的含义)。税务法庭认为,这些规定已得到满足。通过对进货发票进行数字化,扫描和存储,原告实现了“使用数据处理系统创建文档”的事实,鉴于对现有技术的必要适应性,必须对这一术语进行广泛的解释,因此,税务局的数据访问权得到了扩展纳税人拥有的所有数字文件

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    《Datenschutz-Berater》 |2011年第10期|p.19-20|共2页
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