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Abfindung nach § 1a KSchG: Entstehung des Anspruchs auch bei Angabe eines niedrigeren Abfindungsbetrags durch Arbeitgeber - Vereinbarung der Anrechenbarkeit auf kollektivrechtliche Nachteilsausgleichsansprüche zulässig

机译:根据KSchG§1a的和解:即使雇主提供了较低的遣散费,索赔的由来-允许获得集体不利赔偿索赔的协议

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摘要

1. Ein Abfindungsanspruch nach § la Abs. 1 KSchG in der gesetzlichen Höhe des § 1a Abs. 2 KSchG entsteht auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer informatorisch einen niedrigeren Abfindungsbetrag genannt hat. 2. Kollektivrechtliche Regelungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aus einer Betriebsänderung können die Anrechenbarkeit von Leistungen nach § la KSchG vorsehen. Die Parteien streiten über eine Abfindung. Die Klägerin war bei der Beklagten und deren Rechtsvorgänger seit dem 1. 10. 1986 als Hebamme beschäftigt. Ihr Monatsgehalt betrug zuletzt 2.584,94 € brutto. Darüber hinaus erhielt sie Zeitzuschläge und ein Weihnachtsgeld.
机译:1.如果雇主给雇员较低的遣散费,则根据第(1)KSchG条第1a(​​2)节的法定金额提出遣散费索赔。 2.根据§la KSchG的规定,为补偿因业务变更而带来的经济劣势的集体法律法规可以提供服务资格。双方都在争论遣散费。自1986年10月1日起,申请人就一直由被告及其合法前身雇用为助产士。她的最后月工资总额为2,584.94欧元。此外,她还获得了时间奖金和圣诞节奖金。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2007年第47期|p.2600-2603|共4页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类 经济计划与管理;
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