Die Bundesregierung hat am 24. 10. 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) beschlossen. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Ziel des Gesetzentwurfes ist es, unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, ent- gegenzuwirken. Das Risikobegrenzungsgesetz ergänzt somit den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG), der am 15. 8. 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
展开▼