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Betriebliche Altersversorgung

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摘要

Auslegung einer Wertsicherungsklausel: Maßgeblichkeit des wirklichen Willens der Parteien -Nachgeordnete Bedeutung des Wortlauts und anderweitiger Interpretationen des Vertrags - Anforderungen an die Darlegungslast des Anspruchstellers BGB§§ 133, 157 1. Welchen Umfang eine Wertsicherungsklausel hat, ist durch Auslegung nach den Regeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Dabei ist der in der auszulegenden Erklärung verkörperte Wille der Parteien von Bedeutung. Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch.
机译:减损条款的解释:当事人的真实意愿的意义-合同的措辞和其他解释的从属含义-索赔人的举证责任要求BGB§§133,157 133、157 BGB。声明中体现的当事方的意愿很重要。如果所有当事方都以相同的方式理解了一份声明,则当事方的真实意愿将优先于合同的措词和任何其他解释,并且也应优先于完全明确的合同措词。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2008年第14期|p.765-766|共2页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类 经济计划与管理;
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:51:55

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