Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur ESt veranlagt werden. Aufgrund eines im Januar 1984 erlittenen Verkehrsunfalls führte die Klägerin mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) langjährige Auseinandersetzungen wegen einer Erwerbsunfähigkeitsrente und erhielt ab 1.11. 1998 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bis längstens zur Vollendung des 65. Lebensjahrs von monatlich brutto 1.574,27 DM (netto 1.451,48 DM). Außerdem wurde der Klägerin für den Zeitraum 1. 1. 1992 bis 31. 10. 1998 eine Nachzahlung i. H. von insgesamt 128.687,89 DM zugesprochen. Ausweislich des Rentenbescheids ist in diesem Betrag eine Zinsnachzahlung für den Zeitraum Februar 1992 bis August 1998 i. H. von 14.376,59 DM enthalten. Diese Zinsen berücksichtigte das FA bei der Veranlagung der Kläger für das Streitjahr 1998 als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
展开▼