Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. GmbH (i. F.: Schuldnerin), das auf Antrag der Schuldnerin vom 30. 9. 2003 am 16. 10. 2003 eröffnet wurde. Am 11.4. 2003 erließ das Finanzamt wegen Lohn- und Umsatzsteuerforderungen i. H. von 221.984,72 € eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, die die Ansprüche der Schuldnerin aus der Geschäftsbeziehung mit der Bank betraf. Erfasst wurden u. a. alle Ansprüche aus allen Konten auf Durchführung von Überweisungen. Diese Verfügung wurde der Drittschuldnerin am 14. 4. 2003 zugestellt.
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