Der Kläger, Insolvenzverwalter über das Vermögen der B. AG, hat die N. AG (im Folgenden: AG) auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch genommen. Die Insolvenzschuldnerin und die AG schlössen am 13.10./21.12.2001 einen Darlehensvertrag über 692.000 DM zum Erwerb einer Beteiligung. Das Darlehen war mit 7% zu verzinsen und spätestens am 31.12.2002 in einer Summe zurückzuzahlen. Am 21. 12. 2001 überwies die Insolvenzschuldnerin die Darlehensvaluta an eine Rechtsanwältin.
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