Die Klägerin ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die sich an anderen Unternehmen mit einem besonderen Entwicklungspotenzial beteiligt. Die Beklagte gehört zum Beteiligungsbesitz der D. AG & Co. KGaA. Als Immobilien-Holdinggesellschaft hat die Beklagte ein Grundkapital von 4,25 Mio. €. Sie war noch vor kurzem eine Vorrats-Aktiengesellschaft im Bestand des Mehrheitsaktionärs.
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