Die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank ist nicht ehrenamtlich i. S. des § 4 Nr. 26 UStG (Änderung der Rspr.).rnDie Beteiligten streiten über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen. Der Kläger ist hauptberuflich als Ver-sicherungskaufmann selbstständig tätig. In dieser Funktion führte er in den Streitjahren (1997-2001) steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze in einer Größenordnung von rd. 208.000 DM-248.000 DM aus. Daneben war der Kläger Aufsichtsratsmitglied der Volksbank X e.G. (X). Für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der X - nach den Feststellungen des FG ca. vier Sitzungen pro Jahr - erhielt der Kläger in den Streitjahren Bruttovergütungen zwischen 4.000 DM und 5.950 DM.
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机译:大众银行董事会的活动不是自愿的。参见UStG§4 No. 26(Rspr。的修正案)各方争辩说监事会酬金的增值税待遇。原告是个体经营的全职保险代理人。在此职位上,他领导了应税和免税销售,数量级约为。 DM 208,000-DM 248,000。此外,原告还是Volksbank X e.G.监事会成员。 (X)。根据FG的调查结果,原告为X监事会的工作获得的总报酬为4,000德国马克至5,950德国马克。
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