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EuGH-Urteil zu Dienstwagen hat Folgen für die Umsatzsteuer

机译:ECJ对公司汽车的判断对销售税产生后果

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摘要

In der Rechtssache C-288/19 hat der EuGH zur Besteuerung der Dienstwagenüberlassung durch ein Unternehmen aus Luxemburg die Aussage getroffen, dass Unentgeltlichkeit anzunehmen ist, wenn „der Mitarbeiter weder eine Zahlung leistet noch einen Teil seiner Barvergütung verwendet und auch nicht nach einer Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach der Anspruch auf Nutzung des Firmenfahrzeugs mit dem Verzicht auf andere Vorteile verbunden ist, die Fahrzeugüberlassung gewählt hat". Die Unentgeltlichkeit hat umsatzsteuerlich weitreichende Folgen. Sie wirkt sich insb. auf den Vorsteuerabzug und die Bemessungsgrundlage aus. Bei einer entgeltlichen Überlassung werden die Fahrzeuge insgesamt für Umsätze verwendet, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Bei einer unentgeltlichen Zuwendung ist die Nutzung für private Fahrten hingegen eine unternehmensfremde Nutzung. Deren Umfang müsste in allen Fällen festgehalten werden, weil sie insb. für den Vorsteuerabzug eine Rolle spielt.
机译:如果C-288/19,欧洲委员会已由卢森堡公司拒绝卢森堡公司的税务声明,如果“雇员不使用付款甚至是其现金薪酬,而不是在协议之间当事人之后,使用公司车辆的权利与其他福利的豁免有关,车辆转移选择了“。免费的额外后果的销售税。这尤其是扣除输入税和评估的基础。在付费转移的情况下,用于销售的销售车辆,有权扣除投入税款扣除。另一方面,私人旅行的用途是一家公司用途。他们的范围必须在所有情况下记录,因为它们尤其用于扣除投入税。

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    《Der Betrieb》 |2021年第32期|M10-M10|共1页
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