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Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 KSchG: Keine Anwendung auf außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen bei Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt

机译:KSchG第1条第(5)款的效力推定:不得申请以非常规方式终止变更-如果保留接受变更通知,则无需在不变的条件下要求继续雇用

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摘要

1. Der auf dringenden betrieblichen Erfordernissen beruhende wichtige Grund für eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung wird nicht gern. § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG vermutet.rn2. Auf außerordentliche Kündigungen - seien es Beendi-gungs-, seien es Änderungskündigungen - findet § 1 Abs. 5 KSchG keine Anwendung.rn3. Ob die Umdeutung eines sozialwidrigen oder nicht durch wichtigem Grund gerechtfertigten Änderungsangebots in eine vom Direktionsrecht gedeckte Weisung möglich ist, brauchte im Streitfall nicht entschieden zu werden.rn4. Da bei der Vorbehaltsannahme kein Streit über den Fortbestand, sondern nur über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses besteht, stellt sich das Problem eines Weiterbe-schäftigungsanspruchs - wie beim umstrittenen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - nicht.
机译:1.不欢迎基于紧急操作要求终止非常规操作变更的重要原因。推定第1条第(5)款第1句。第1条第(5)款不适用于特殊解雇-无论是终止还是修改。发生争执时,没有必要决定是否有可能将对社会不合法或由于重要原因而没有正当理由的变更提议重新解释为管理权所涵盖的指示。由于没有关于保留的延续的争议,而只是关于雇佣关系的内容,因此,与有争议的雇佣关系的延续一样,没有出现继续就业权的问题。

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    《Der Betrieb》 |2009年第39期|2105-2106|共2页
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