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Ausstrahlungswirkungen von § 5 FMStFV auf die Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Aktiengesellschafte

机译:§5 FMStFV对上市股份公司监事会成员职责的影响

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摘要

§ 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 FMStFV sehen als Bedingung für die Inanspruchnahme der Stabilisierungsmaßnahmen Rekapitalisierung (§ 7 FMStFG) und Risikoübernahme (§ 8 FMStFG) die Überprüfung bestehender Vergütungssysteme auf ihre Anreizwirkung und Angemessenheit sowie die Begrenzung der Vergütung von Organmitgliedern auf ein angemessenes Maß vor. Eine monetäre Vergütung, die 500.000 € pro Jahr übersteigt, gilt dabei grundsätzlich als unangemessen. Eine rechtliche Ausstrahlungswirkung der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 FMStFV geregelten Bedingungen auf das gesetzliche Pflichtenprogramm von Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Aktiengesellschaften, die keine Stabilisierungsmaßnahmen nach §§ 7, 8 FMStFG in Anspruch nehmen, kommt nach geltendem Recht nicht in Betracht. Gleichwohl sollten Aufsichtsratsmitglieder börsennotierter Aktiengesellschaften davon ausgehen, dass die Regelungen in § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 FMStFV jedenfalls faktisch auf die ihnen obliegenden Pflichten ausstrahlen. Dies gilt zum einen, als die Überprüfung der Angemessenheit und Anreizwirkung von Vergütungssystemen verstärkt zum Thema von Hauptversammlungen gemacht wird und entsprechende Fragen an den Aufsichtsrat herangetragen werden. Zum anderen ist davon auszugehen, dass die Regelungen in § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 FMStFV jedenfalls bei Unternehmen des Finanzsektors, die im Zuge der Finanzkrise in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, jedoch von einer Inanspruchnahme des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung abgesehen haben, im Rahmen von Schadensersatz- und Anfechtungsklagen unterstützend zur Begründung von Verstößen gegen § 87 Abs. 1 und 2 AktG herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund ist Aufsichtsräten aus Gründen der Vorsicht zu raten, sich sowohl bei Neuabschlüssen bzw. Verlängerungen von Vorstandsverträgen als auch bei Vergütungsherabsetzungen nach § 87 Abs. 2 AktG mit der Regelgrenze des § 5 Abs. 2 Nr. 4a Satz 5 FMStFV auseinanderzusetzen und bei Überschreiten derselben die Informationsgrundlagen der Entscheidung samt der für die Festsetzung entscheidenden Beweggründe im Einzelnen zu dokumentieren.
机译:第5条第2款第3款和第4条FMStFV视为使用资本结构稳定化措施(第7 FMStFG条)和风险假设(第8 FMStFG条)的前提条件,对现有薪酬制度的激励效果和适当性以及董事会成员薪酬的限制进行了审查合理的措施。通常认为每年超过500,000欧元的金钱报酬是不合适的。适用法律不考虑FMStFV第5条第2款第3款和第4条规定的条件对未使用FMStFG §7、8条规定的未采取稳定措施的上市股份公司监事会成员的法定职责计划的合法广播效果。但是,上市股份公司监事会成员应假定,FMStFV§5第2款第3款和第4款中的规定实际上对他们的职责有影响。一方面,这在薪酬制度的充分性和激励作用的审查日益成为股东大会的主题,并将相应的问题提交给监事会时适用。另一方面,可以假定至少对于因金融危机而陷入经济困境但未使用金融市场稳定专项资金的金融业公司,第5节第2款第3款和第4款FMStFV中的规定损害赔偿和避免行为的索赔用于支持违反AktG第87条第(1)款和第(2)款的理由。在这种背景下,出于审慎的考虑,应建议监事会处理第5条第(2)款第4a款第5条FMStFV的常规限额;对于新合同或管理委员会合同的延期以及根据AktG第87条第(2)款规定的赔偿减少如果超出决策的信息库,包括确定决策的原因,则将详细记录。

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