Für vor dem 1. 1. 2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden (Umlaufvermögen), besteht auch unter Berücksichtigung von Art. 20 RL 77/388/EWG kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.
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