Entscheidung: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 I. V. mit § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG I. D. F. des StEntlG 1999/2000/2002 (StEntlG) verst??t gegen die verfassungsrechtlichen Grunds?tze des Vertrauensschutzes und ist nichtig, soweit in einem Ver?u?erungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG am 31. 3. 1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder steuerfrei h?tten realisiert werden k?nnen.
展开▼