Insoweit trifft den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Berechtigung der Sonderzahlung - Das gilt auch bei einem Berufen des Arbeitgebers auf eine irrtümliche Berechnung.rn1. Berechnet der Arbeitgeber eine tarifliche Jahressonderzuwendung st?ndig in bestimmter Art und Weise, kann das einen übertariflichen Anspruch kraft betrieblicher übung begründen.rn2. Der Arbeitnehmer hat die Art und Weise der Berechnung so darzulegen, dass kein Zweifel besteht, welches Angebot der Arbeitgeber durch Gew?hrung der Leistung gemacht hat.
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