Durch den Arbeitsvertrag wird festgelegt, welche Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Regelung. Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auch aus einer betrieblichen Übung ergeben. Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle diese Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Dieses als Vertragsangebot zu wertende Verhalten des Arbeitgebers wird von den Arbeitnehmern durch widerspruchslose Inanspruchnahme der Leistung angenommen. Sie müssen dafür nicht ausdrücklich die Annahme erklären.
展开▼