BGH: Keine Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft nach unzutreffenden Hinweisen zur Bevollmächtigung in der Einberufung Der BGH hat mit Urteil vom 19. 7. 2011 - II ZR 124/10 entschieden, dass unzutreffende Angaben zur Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach der bis 31. 8. 2009 geltenden Fassung von § 121 Abs. 3 AktG nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führen. Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten, der Deutschen Bank AG. Sie haben An-fechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen mehrere Beschlüsse erhoben, die auf der Hauptversammlung der Beklagten am 29. 5. 2008 gefasst wurden.
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