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Formularvertragliche Versorgungsregelung: Ver-weisung auf das Beamtenversorgungsrecht - Kei-ne uneingeschränkte Inhaltskontrolle

机译:基于表格的退休金计划:参考公务员法-不受限制的内容控制

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摘要

1. Eine in einem Formularvertrag enthaltene Verweisung auf die für die Berechnung des Ruhegehalts jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts muss lediglich dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügen. Eine weitergehende Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB findet nicht statt. 2. Richtet sich die Berechnung des Ruhegehalts eines Versorgungsempfängers, der während seiner aktiven Beschäftigungszeit nach § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 1 AVG bzw. § 5 Abs. 1 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit war, weil er eine Vergütung und Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhält und bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen sowie auf Beihilfe hat, nach den Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts, ist auch die Anpassung des Ruhegehalts nach den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften und nicht § 16 BetrAVG vorzunehmen.
机译:1.在格式合同中提及适用于每种情况的用于计算养恤金的公务员法规定,只需满足第307(1)条第2 BGB条的透明度要求。根据§§307 ff。BGB,没有进一步的内容控制发生。 2.是根据第6条第2款,第8条第1款AVG和第SGB VI条第5款第1款的规定,在其在职期间免于缴纳法定养老金保险的养老金领取者的养老金的计算方法。根据民法原则领取养恤金,并且在患病时有权根据民法原则继续支付其报酬和福利,根据公务员法的规定,应根据相应的民法规定对养恤金进行调整,而不是第16 BetrAVG条规定。

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    《Der Betrieb》 |2011年第14期|p.826-828|共3页
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