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【24h】

Bewerbung: Ungleichbehandlung nur bei ver-gleichbarer Situation

机译:应用:仅在可比情况下不平等待遇

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摘要

1. Soweit nicht eine offensichtliche Über- oder Minderqualifikation die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung fraglich erscheinen lässt, ist Voraussetzung für den Bewerberstatus nicht, dass der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle objektiv geeignet ist. 2. Dagegen muss eine "ungünstigere Behandlung" nach § 3 AGG in einer "vergleichbaren Situation" erfolgt sein. Dies setzt voraus, dass der Bewerber objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. 3. Maßgeblich für die objektive Eignung ist dabei nicht das formelle Anforderungsprofil, welches der Arbeitgeber erstellt hat, sondern die Anforderungen, die an die jeweilige Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden. Der Arbeitgeber kann über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich frei entscheiden. Dagegen kann er nicht dadurch, dass er nach der Verkehrsanschauung nicht erforderliche Anforderungen für die Stellenbesetzung formuliert, die Vergleichbarkeit der Situation selbst gestalten und so den Schutz des AGG beseitigen.
机译:1.除非明显的过高或不合格的资格使申请的严重性令人怀疑,否则对于申请者身份而言,并非申请人客观上适合广告职位是必要条件。 2.相反,必须在“可比情况”下进行根据AGG§3的“较差待遇”。前提是申请人在客观上适合该职位。 3.决定客观适用性的决定因素不是雇主创建的正式要求档案,而是根据工作生活中流行的交通观点对相应活动提出的要求。雇主可以自由决定分配给该职位的责任范围。另一方面,通过根据交通视图制定不必要的要求来完成工作,他不能自己设计情况的可比性,从而消除了对AGG的保护。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第6期|p.359-360|共2页
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  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:50:51

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