Keine Versagung der Steuerbefreiung bei Nichtvorliegen der USt-IdNr., wenn auf andere Art und Weise die StpfL-Eigen-schaft des Abnehmers nachgewiesen wird - Keine Versagung der Steuerbefreiung alleine wegen rückwirkender L?schung der USt-IdNr. - Verwendung der USt-IdNr. durch den Erwerber für die Steuerbefreiung nicht zwingend erforderlich Art. 28c Teil A Buchst, a Unterabs. 1 6. EG-RL in der durch die RL 98/80/EG des Rates vom 12. 10. 1998 ge?nderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es der Finanzverwaltung eines Mitgliedstaats nicht verwehrt, die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung davon abh?ngig zu machen, dass der Lieferer die USt-IdNr. des Erwerbers mittei dies gilt allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Steuerbefreiung nicht allein aus dem Grund verweigert wird, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt worden ist, wenn der Lieferer redlicherweise und nachdem er alle ihm zumutbaren Ma?nahmen ergriffen hat, diese USt-IdNr. nicht mitteilen kann und er au?erdem Angaben macht, die hinreichend be- legen k?nnen, dass der Erwerber ein Stpfl. ist, der bei dem betreffenden Vorgang als solcher gehandelt hat.
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