Die entscheidenden Weichenstellungen für die Sanierung eines Unternehmens in der Insolvenz erfolgen im Eröffnungsverfahren. In der Phase ab dem Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht bis zur Eröffhungsentscheidung liegt es u. a. in der Verantwortung des Insolvenzrichters, insbesondere auch im Hinblick auf die Neuregelung durch das ESUG, die Sanierungsbemühungen zu unterstützen. Der Beitrag untersucht die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten.
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