Mit Urteilen vom 20. 12. 2005 - V R 14/04 (DB0138735), vom 9. 11. 2006 - V R 9/04 (BStBl. II 2007 S. 285 = DB0208218), vom 22. 7. 2010 - V R 14/09 (DB 2010 S. 2780) und vom 13. 1. 2011 - V R 12/08 (BStBl. II 2012 S. 611 = DB 2011 S. 569) hat der BFH über Sachverhalte mit Erschließungsmaßnahmen entschieden. Unter Berücksichtigung dieser Urteile gilt für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen durch Gemeinden oder eingeschaltete Erschließungsträger nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Erschließung durch die Gemeinde nach § 123 BauGB Die Erschließung ist grds.
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