BFH hat entschieden (Urteil vom 18. 4. 2012 - Ⅱ R 36/10, DB0479460), dass die Neuregelung des Anspruchs auf Teilerlass der GrSt bei einem geminderten Mietertrag durch das JStG 2009 vom 19. 12. 2008 (BGB1.12008 S. 2794) und die Anwendung der Neuregelung bereits für das Jahr 2008 mit dem GG vereinbar sind.Nach § 33 Abs. 1 GrStG in der bis zum 31. 12. 2007 geltenden Fassung bestand ein Anspruch auf Teilerlass der GrSt bereits dann, wenn der tatsächliche Rohertrag aus der Vermietung oder Verpachtung eines bebauten Grundstücks in einem Jahr um mehr als 20% niedriger als der normale Rohertrag war und der Steuerschuldner die Mindereinnahmen nicht zu vertreten hatte.
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机译:BFH已决定(2012年4月18日判决-ⅡR 36/10,DB0479460)新的GrSt部分豁免权,并在2008年12月19日的JStG 2009之前减少了租金收入(BGB1.12008 S. 2794)和新法规的应用已经与GG兼容,适用于2008年。根据有效期至2007年12月31日的版本(33)(1)GrStG,如果实际的毛利润已经存在部分放弃GrSt的权利一年内出租或租赁已建成物业的收入比正常毛利润低20%以上,并且纳税人不对减少的收入负责。
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