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【24h】

Zuständigkeitsverteilung zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat: Keine Anwendung in gesetzlich nicht geregelten Beteiligungssachverhalten - Kein Anspruch des Betriebsrats auf Online-Zugriff über § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hinaus

机译:劳资委员会与一般劳资委员会之间的职责分工:在非法定参与事项中无申请-劳资委员会无权获得第80(2)条第1款BetrVG以外的在线访问

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摘要

Die Beteiligten streiten über einen Online-Zugriff auf Dateien mit personenbezogenen Arbeitnehmerdaten.rnDie Arbeitgeberin ist ein Versicherungsunternehmen. Antragsteller ist der bei ihr gebildete Gesamtbetriebsrat. Die Beteiligten schlössen 1999 eine EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung (EDV-RahmenBV). Nach § 10 Nr. I Abs. 1 EDV-RahmenBV ist zur Gewährleistung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter jegliche automatisierte Verarbeitung von mitarbeiterbezogenen oder -beziehbaren Daten sowie deren Weitergabe an Dritte nur im Rahmen einer datenschutzrechtlich vorgesehenen Zweckbestimmung zulässig. Ohne Wissen der Mitarbeiter dürfen keine Vorrichtungen zur quantitativen und qualitativen Leistungskontrolle verwendet werden (§ 10 Nr. I Abs. 3 EDV-RahmenBV).
机译:有关各方争辩说可以在线访问包含员工个人数据的文件。雇主是一家保险公司。申请人是她成立的总务委员会。双方于1999年签订了EDV框架公司协议(EDV-RahmenBV)。根据EDV-RahmenBV第10条第I款第1款,为了保障员工的个人权利,仅在数据保护法规定的范围内,才允许对员工相关数据或相关数据进行任何自动处理以及向第三方披露这些数据。在员工不知情的情况下,不得使用用于进行定量和定性绩效控制的设备(EDV-RahmenBV第10条第I款)。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2012年第11期|p.638-640|共3页
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  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:50:35

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