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Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Auf-gabeniibertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG (für Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen)- Personelle Einzelmaßnahmen vom Mitbestim-mungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst - Aufgabenübertragung typischerweise Einzelmaßnahme

机译:根据第13条第2款ArbSchG(用于风险评估和简报)分配任务时,工作委员会无共同决定权-根据第87条第(1)款第7条BetrVG,共同决定权不包括单独的措施-通常,任务分配是一项单独的措施

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摘要

Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, wenn der Arbeitgeber externe Personen oder Stellen mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen beauftragt.rnDie Beteiligten streiten über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Übertragung von Aufgaben nach § 13 Abs. 2 ArbSchG. Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit Einrichtungshäuser. Antragsteller ist der für die Niederlassung S gewählte Betriebsrat. Für diesen Betrieb beschloss am 16. 12. 2005 eine Einigungsstelle eine „Betriebsvereinbarung zur Regelung einer Gefährdungsbeurteilung gem.
机译:如果雇主指示外部人员或机构进行风险评估或指示,则根据BetrVG第87条第(1)款第7节,劳动理事会无共同决定权。 ArbSchG。雇主在全国范围内经营家具店。申请人是为S分支机构选举产生的劳动委员会。 2005年12月16日,该公司就“根据

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    《Der Betrieb》 |2009年第47期|2552-2554|共3页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:51:51

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