Nach § 356 Abs. 1 AO ist es Voraussetzung für den Beginn der Einspruchsfrist, dass das FA den Stpfl. formal und inhaltlich richtig über die Möglichkeiten belehrt, Einspruch einzulegen (Rechtsbehelfsbelehrung). Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 24. 11. 2011 - 10 K 275/11 (DB0465261) entschieden, dass der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung führen kann.
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机译:根据《宪法》第356条Abs.1的规定,对于反对派开始的先决条件是FA就提出异议的方式和内容方面提供了正确的指导(有关法律补救措施的说明)。根据2011年11月24日的判决-10 K 275/11(DB0465261),下萨克森州地方法院(FG Niedersachsen)裁定,缺少提及通过电子邮件提出异议的可能性,可能会导致有关上诉权的信息不正确。
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