Tritt der Gesellschafter eine gegen die Gesellschaft gerichtete Darlehensforderung binnen eines Jahres vor Antragstellung ab und tilgt die Gesellschaft anschlie?end die Verbindlichkeit gegenüber dem Zessionar, unterliegt nach Verfahrenser?ffnung neben dem Zessionar auch der Gesellschafter der Anfechtung. InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 Abs. 1 Nr. 2 Zu den gleichgestellten Forderungen geh?ren grunds?tzlich auch Darlehensforderungen von Unternehmen, die mit dem Gesellschafter horizontal oder vertikal verbunden sind.
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