Die Länder haben am 1. 3. 2013 einem Gesetz zugestimmt, das Unterschiede bei der KapESt zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der sog. Streubesitzdividende beseitigt. Zukünftig werden auch Dividendenerträge inländischer KapGes. aus kleineren Unternehmensbeteiligungen besteuert. Dies soll die vom EUGH geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim Streubesitz sicherstellen. Diese Lösung war nach längeren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss am 26. 2. 2013 erreicht worden, nachdem der Bundesrat dem ursprünglichen Gesetz des Bundestags - das eine Freistellung ausländischer KapGes. von der Steuerlast vorsah - im Dezember vergangenen Jahres die Zustimmung verweigert hatte.
展开▼