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BVerfG: Ausschluss nicht verschrei-bungspflichtiger Arzneimittel aus Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsgemäß
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber nicht ver-schreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen hat. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG in seinem Beschluss vom 12. 12. 2012 - 1 BvR 69/09 entschieden. Die Belastung der Versicherten mit Zusatzkosten steht in angemessenem Verhältnis zu dem u. a. vom Gesetzgeber verfolgten Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen.
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