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BFH: EuGH-Vorlage zum Vorsteuerausschluss bei einem zu weniger als 10% für steuerpflichtige Umsätze und i.Ü. zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzten Gegenstands

机译:BFH:用于税前排除的ECJ模板,应税销售额和i.Ü的比例不到10%。用于执行主权任务的对象

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摘要

Mit Beschluss vom 16.06.2015 - Ⅺ R 15/13 (DB0862401) hat der Ⅺ. Senat des BFH dem EuGH eine Frage zum Vorsteuerabzug bei Anschaffung zu weniger als 10% für steuerbare und steuerpflichtige Tätigkeiten und i.Ü. zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzter Gegenstände vorgelegt. In der Sache ging es um den anteiligen Vorsteuerabzug eines Landkreises (des Klägers) bei Erwerb von Arbeitsmaschinen, die er in seinem Kreisstraßenbetrieb als Träger der Straßenbaulast zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und zu 2,65% wie ein privates Unternehmen zur Erbringung steuerpflichtiger Leistungen gegenüber Dritten nutzte. Der Landkreis machte aus der Anschaffung anteilig zu 2,65% den Vorsteuerabzug geltend. Das FA ließ die Vorsteuer nicht zum Abzug zu, da die angeschafften Gegenstände nicht gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG zu mindestens 10% für das Unternehmen des Klägers genutzt worden seien.
机译:根据2015年6月16日的决定-ⅪR 15/13(DB0862401)。 BFH的参议院向欧洲法院提出了一个问题,即当购买的应税和应税活动少于10%时,抵扣进项税。提交执行公务。此事与购买工作机器时一个地区(原告)的比例进项税减免有关,他在地区道路运营中用作承担道路建设负担以执行主权任务,并像私营公司一样承担2.65%的税款,以向第三方提供应税服务。该地区要求从购买中扣除进项税的2.65%。 FA不允许扣除进项税,因为所购买的物品不是宝石。第15条第1款第2句UStG在原告的公司中至少占10%。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第30期|M13-M13|共1页
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