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>Bei Leistungserbringung durch eine im Inland ansässige Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmers an einen im Inland ansässigen Unternehmer ist die Betriebsstätte Steuerschuldner
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Bei Leistungserbringung durch eine im Inland ansässige Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmers an einen im Inland ansässigen Unternehmer ist die Betriebsstätte Steuerschuldner
1. Art. 193 MwStSystRL in der durch die RL 2010/88/EU des Rates vom 07.12.2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die MwSt allein von dem Stpfl., der eine Dienstleistung erbringt, geschuldet wird, wenn diese von einer in dem Mitgliedstaat gelegenen festen Niederlassung aus erbracht wurde, in dem die MwSt geschuldet wird.
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