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>Inländischer Wohnsitz eines Unternehmers mit Sitz oder Betriebsstätte im Ausland macht diesen nicht zum im Inland ansässigen Unternehmer
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Inländischer Wohnsitz eines Unternehmers mit Sitz oder Betriebsstätte im Ausland macht diesen nicht zum im Inland ansässigen Unternehmer
Art. 21 Abs. 1 Buchst, b 6. EG-RL 77/388/EWG des Rates vom 17. 5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames MwSt-System: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die RL 2OOO/65/EG des Rates vom 17.10. 2000 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der betreffende Stpfl. bereits dann ein „im Ausland ansässiger Stpfl." ist, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat.
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