M1-M1%Es herrscht wieder Streikzeit in Deutschland und erneut ist es die Deutsche Bahn, die bestreikt wird. Betroffen ist der Güter- und Personenverkehr. Nach einer DIHK-Schätzung könnte der fast einwöchige Bahnstreik die deutsche Wirtschaft 500 Mio. € kosten. Hinzu kommt der geballte Unmut der betroffenen Reisenden - insbesondere der Pendler. Die Hoffnungen auf Abhilfe ruhen auf dem geplanten Tarifeinheitsgesetz, welches die v.a. durch Sparten-, Eliten- und Kleinstgewerkschaften geschaffenen Probleme lösen soll. Scheint ein Licht am Ende des Tunnels? Das Gesetz wird sowohl durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als auch durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unterstützt (vgl. S. M 15). Würde man eine Verabschiedung durch Volksentscheid ermöglichen, hätte es derzeit gute Aussichten auf exorbitant hohe Zustimmung. Doch das Gesetz scheint in der jetzigen Fassung die Streikprobleme nicht zu lösen. Zu diesem Ergebnis gelangt Löwisch in seinem Beitrag zu den Auswirkungen der geplanten Tarifeinheit auf das Streikrecht (S. 1102). Droht also eine neue Rechtslage mit gleich hoher oder sogar höherer Streikgefahr? Auch in der Anhörung im Deutschen Bundestag wurden von den Sachverständigen deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen und deren Verfassungsmäßigkeit geäußert (vgl. S. M 15). Erlischt das Licht am Ende des Tunnels, weil die Weichen falsch gestellt wurden?
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