Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/4046) zur Kontrolle von Mindestlöhnen und sensiblen Branchen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gestellt. Sie fragt die Bundesregierung darin u.a., für welche nach dem Arbeitsnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne die FKS im Jahr 2014 Kontroll- und Durchsetzungskompetenzen hatte. Außerdem fragen die Abgeordneten noch nach der Zahl verhängter Bußgelder wegen Nichtgewährung von Branchenmindestlöhnen und nach den nötigen Daten, die die FKS braucht, um Mindestlöhne effektiv kontrollieren zu können. (Vgl. hib Nr. 100 vom 25.02.2015).
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