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【24h】

Kandidaten für das Amt des Wahlvorstands sind keine 'Wahlbewerber'

机译:选举官员职位的候选人不是“选举候选人”

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摘要

1. Ein Arbeitnehmer, der für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidiert oder vorgeschlagen wird, ist kein „Wahlbewerber" i.S.v. § 103 BetrVG, § 15 Abs. 3 KSchG. Die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bedarf deshalb zu ihrer Wirksamkeit nicht der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung durch das ArbG. Das Arbeitsverhältnis eines „Kandidaten" für den Wahlvorstand ist grds. ordentlich kündbar. 2. Ein Arbeitnehmer verletzt seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB), wenn er über seinen Arbeitgeber, seine Vorgesetzten oder Kollegen bewusst wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen aufstellt, insb. wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen. Ein solches Verhalten kann - je nach den Umständen - einen wichtigen Grund zur Kündigung i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB bilden. Gleiches gilt für eine bewusste und gewollte Geschäftsschädigung, die geeignet ist, bei Geschäftspartnern Misstrauen in die Zuverlässigkeit des Arbeitgebers hervorzurufen. 3. Auch im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl darf ein Arbeitnehmer nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Tatsachenbehauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über digitale Medien verbreiten oder verbreiten lassen. Sachbezogene Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten kann jedoch von der Meinungsäußerungsfreiheit des Arbeitnehmers gedeckt sein. Für die Grenzziehung kommt es auf den Inhalt und den Kontext der Äußerungen an. 4. Um der Meinungsfreiheit gerecht zu werden, dürfen Gerichte einer Äußerung keine Bedeutung beilegen, die sie objektiv nicht hat. Bei Mehrdeutigkeit dürfen Äußerungen wegen eines möglichen Inhalts nicht Grundlage für nachteilige Folgen sein, ohne dass eine Deutung, die zu einem von der Meinungsfreiheit gedeckten Ergebnis führen würde, mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden ist.
机译:1.在BetrVG的第103条,KSchG的第15条第(3)款所指的候选人中,如果候选人或候选人被提议担任选举委员会的职务以执行劳动委员会选举而不是事先由工作委员会批准或由ArbG代替。通常情况下,“候选人”在选举委员会中的雇佣关系是可以正确终止。 2.雇员故意对雇主,上级或同事提出事实指控,特别是在他们承认诽谤事实的情况下,违反了他的体贴合同义务(§241 Abs。2 BGB)。视情况而定,这种行为可能是终止i.S.v.的重要原因。第626(1)节BGB。这同样适用于故意和故意的商业损害,这很容易在商业伙伴之间引起对雇主可靠性的不信任。 3.同样,在进行计划中的劳资委员会选举时,员工也不得故意做出虚假的,破坏性的关于业务状况的事实指控,并通过数字媒体进行传播或传播。但是,对工作情况的事实批评可以由员工的言论自由来掩盖。语句的内容和上下文对于画线很重要。 4.为了公正对待言论自由,法院不得重视客观上没有的言论。万一有歧义,就可能的内容所作的陈述不得构成不利后果的基础,而无须作出令人信服的理由将导致言论自由所涵盖的结果排除在外的解释。

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    《Der Betrieb》 |2015年第7期|382-383|共2页
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